FAQ - Antworten auf die häufigsten Fragen


  • Warum heißt es Abendrealschule? Findet der Unterricht abends statt?

    Der Begriff "Abendrealschule" bezeichnet die Schulform. Am Weser-Kolleg findet der Unterricht in diesem Lehrgang am Vormittag statt. 

    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Realschule am Vormittag.


  • Wann kann man starten?

    Alle Lehrgänge starten nach den Sommerferien und zum 1. Februar eines jeden Jahres. 

    Eine Ausnahme bildet der Lehrgang Abitur-Online, dieser startet zum 1. Februar mit dem Vorkurs, nach den Sommerferien mit dem 1. Semester. 

  • Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?

    Die unterschiedlichen Lehrgänge haben unterschiedliche Voraussetzungen. Näheres finden Sie unter den einzelnen Lehrgängen

  • Wo finde ich das Anmeldeformular?

  • Kann ich auch ohne Berufstätigkeit zum Fachabitur oder Abitur anmelden?

    Leider nein - Voraussetzung ist immer eine Berufstätigkeit. Eine Ausnahme gibt es: Wenn Sie die Fachoberschulreife oder den Q-Vermerk auf dem Zweiten Bildungsweg erworben haben, können Sie das Fachabitur am Weser-Kolleg machen. 

    Nähere Informationen finden Sie unter dem Bildunggang (Fach-)Abitur am Tageskolleg und/oder (Fach-)Abitur abends/online

  • Kann ich meine Anmeldeunterlagen auch per Post schicken?

    Nein. Es ist immer eine persönliche Abgabe erforderlich, da wir die Vollständigkeit der Unterlagen direkt kontrollieren und so ggf. mit Ihnen Rücksprache halten können. 

    Die Öffnungszeiten des Schulbüros finden Sie hier

  • Wo ist das Sekretariat und brauche ich einen Termin zur Anmeldung?

    Das Sekretariat befindet sich in der 1. Etage und die Anmeldung kann jederzeit zu den Öffnungszeiten von 07:30 – 13:30 Uhr abgegeben werden. Sollte das Sekretariat außer der Reihe geschlossen sein, finden Sie diese Info auf dem Schwarzen Brett der Homepage.

  • Was kostet der Besuch der Schule?

    Der Besuch des Weser-Kollegs ist kostenlos. Es muss nur ein Schulbuchanteil von ca. 40 € selbst getragen werden.

  • Ich habe eine Zusage erhalten. Was muss ich jetzt tun?

    Es müssen drei Zettel zurückgebracht werden:

    • Die Erklärung zur Annahme des Studienplatzes
    • 1 Exemplar des Schulvertrages
    • 1 Exemplar zur Anwesenheitspflicht
  • Bekomme ich ein Ticket für den Schulbus?

    Alle Studierenden, die innerhalb von NRW leben, bekommen automatisch am 1. Schultag ein SchülerTicket Westfalen von der Schule. Nähere Informationen zum SchülerTicket erhalten Sie hier

  • Ab wann bekomme ich BAföG? Muss ich das irgendwann zurückzahlen?

    Alle Infos zum BAföG finden Sie auf der Seite BAföG und Stipendien

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