BAföG


Der Schulbesuch ist für Sie kostenlos und kann in vielen Fällen durch BAföG gefördert werden.  Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. In folgenden Fällen sind Sie zum Bezug von BAföG berechtigt:


  • Im Realschulbereich besteht ab dem 3. Semester ein Anspruch auf elternabhängiges Schüler-BAföG.
  • Im Kollegbereich besteht ab dem 1. Semester ein Anspruch auf elternunabhängiges Schüler-BAföG.
  • Im Bereich Abi-Online besteht ab dem 4. Semester Anspruch auf elternunabhängiges Schüler-BAFöG, allerdings nur bei Aufgabe der Berufstätigkeit.


Die Anträge können Sie beim BAföG-Amt in Minden, Portastr. 13, abholen oder im Internet auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke herunterladen (Link).


Bei Fragen zur Berechtigung oder zum Antrag wenden Sie sich gern an Frau Vieker im Schulbüro.


"Der Schulstoff ist mitunter anspruchsvoll und zeitintensiv. Da ist es gut, dass allen Abiturienten elternunabhängiges BAföG zusteht, mit welchem man die sonst für den Nebenjob beanspruchte Zeit fürs Lernen aufbringen kann." (Friederike)


Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung


Als einziges Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland vergibt die Hans-Böckler-Stiftung Stipendien für das Fachabitur und das Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Erhalten Sie bereits Schüler-BAföG , stockt die Stiftung diesen Betrag auf und gewährt zusätzlich eine Studienkostenpauschale.


Die Voraussetzungen für die Förderung sind dieselben wie für das Kolleg allgemein, eine Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit. Außerdem müssen noch mindestens 12 Monate bis zum Abitur vor Ihnen liegen. Eine Altersgrenze gibt es nicht.


Nähere Informationen zur Stipendienhöhe, der Bewerbung, den Auswahlkriterien etc. finden Sie auf der Homepage der Hans-Böckler-Stiftung. Warum es sich lohnt, erklären ehemalige Studierende in diesem Video.

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